Für Zurrgurte gilt die EN 12195-2, für Zurrketten die EN 12195-3. Dabei sind folgende Bedingungen (Auszug!) besonders einzuhalten:
- Sowohl Spannelemente als auch entsprechende Verkürzungseinrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert sein. Spannelemente müssen zusätzlich eine Ausdrehsicherung besitzen.
- Es sind nur lesbar gekennzeichnete und mit Etiketten versehene Zurmittel zu verwenden (Kette oder Gurt).
- Zurrmittel nicht knoten oder überlasten, Zurrkraft bei Zurrgurten nur mit einer Hand aufbringen (Niederzurren).
- Bei scharfen Kanten, Kantenschoner oder Schutzschläuche verwenden!
- Zurrmittel vor und nach Gebrauch einer Sichtprüfung unterziehen!
- Alle weiteren Ausführungen der oben genannten Normen sind einzuhalten!
Für Zurrseile gilt zunächst die pr EN 12195-4!